Rechtsprechung
   BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 3 Z 127/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3733
BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 3 Z 127/89 (https://dejure.org/1990,3733)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.1990 - BReg. 3 Z 127/89 (https://dejure.org/1990,3733)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - BReg. 3 Z 127/89 (https://dejure.org/1990,3733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung der Legitimation eines Kindes; Eintritt der Legitimation eines Kindes für den deutschen Rechtsbereich; Legitimation eines polnischen Kindes; Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Eheschließung; Voraussetzungen der Verlautbarung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 770
  • FamRZ 1990, 797
  • BayObLGZ 1990 Nr. 1
  • BayObLGZ 1990, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92

    Selbständige Anknüpfung der Wirksamkeit einer Scheidung bei ausländischem

    Umgekehrt lassen auch die Vertreter einer im Grundsatz unselbständigen Anknüpfung der Vorfrage nach dem Bestehen einer Ehe oder eines anders familienrechtlichen Status nach Maßgabe des anwendbaren Sachrechts Ausnahmen zu, wenn das Ergebnis einer solchen Anknüpfung zu untragbaren Gegensätzen der Rechtsverhältnisse im Forumstaat führen würde (Wengler, IPrax 1991, 105 (106); Sonnenberger, in: MünchKomm, Einl. EGBGB Rdnrn. 395 ff.; Staudinger-Firsching, BGB, 12. Aufl., Vorb.

    Unabhängig von dem unterschiedlichen grundsätzlichen Ausgangspunkt wird deshalb in vielen Fällen die Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu derselben Lösung führen (Wengler, IPrax 1991, 105 (107)).

  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

    Nachdem dieser Vorgang vor dem 01.09.1986 abgeschlossen ist, richtet sich die Bestimmung des für die Wirksamkeit der Legitimation anwendbaren Rechts gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB nach den vor dem 01.09.1986 geltenden Bestimmungen des internationalen Privatrechts (vgl. BayObLG, B.v. 11.1.1990 - BReg 3 Z 127/89 - BayObLGZ 1990, 1; B.v. 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 - StAZ 1996, 81).
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Daher ist der hier zu entscheidende Sachverhalt kollisionsrechtlich bei Art. 21 Abs. 1 EGBGB einzuordnen (vgl. BayObLGZ 1990, 1/3), da es ausschließlich um die Voraussetzungen einer Legitimation durch nachfolgende Ehe geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht